Übersicht Hinweis Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Österreichische Reisepässe müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch eine Mindestgültigkeit von 3 oder 6 Monaten. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) EU-Länder, (b) Schweiz und (c) Türkei. Transit Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten Einreise- und Transitvisum. Visagebühren Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen). Gültigkeitsdauer Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen). Antragstellung Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Antragstellung a) 1 ausgefülltes Antragsformular (www.botschaft-marokko.de/sites/default/files/Visumsantrag%20-%20Auskunftsformular.pdf). (b) 3 aktuelle biometrische Passfotos. (c) Kopie des Reisepasses (muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein). (d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen). (e) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). (f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. Geschäftsvisum zusätzlich: (g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Hinweis: Die Visumgebühren, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums einzureichen. Aufenthaltsgenehmigung Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat. Bearbeitungszeit Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich. Einreisebeschränkungen Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden. Ausreichende Geldmittel Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Dokumente bei der Einreise Ausreichende Geldmittel. Verlängerung des Aufenthalts Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden. Einreise mit Haustieren Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 10 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein. Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden. |