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Übersicht

Hinweis

Seit Juni 2011 werden von allen Reisenden über 12 Jahren bei der Einreise Fingerabdrücke genommen.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate bei der Ankunft gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.  Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von 1 bis zu 3 Monaten (je nach Nationalität, z.B. Deutsche: bis zu 3 Monaten) (Im Bundesstaat Sarawak bis zu 1 Monat): EU-Länder, Schweiz und Türkei. Reisende, die ein Arbeitsverhältnis planen, benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.

Transit

Visumfrei nur für Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur (KUL) ankommen und wieder abfliegen, nicht zwischen dem Hauptabfertigungsgebäude und Low-Cost-Carrier-Terminal wechseln und die über ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket sowie über ihren gültigen nationalen Reisepass verfügen.

Visaarten

Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltsdauer wird von den Behörden bestimmt und im Besucherpass (Visit Pass) eingetragen. Verlängerungen sind möglich.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung. In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

Antragstellung

(a) 1-2 Antragsformulare (kann auf www.imi.gov.my heruntergeladen werden).
(b) 1-2 aktuelle Passfotos in Farbe (3,5 x 5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis eines bestätigten Flug-, Rück- oder Weiterflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Verdienstbescheinigung, Kontoauszüge o. Ä.).
(g) Unterkunftsnachweis mit Adressangabe.  (h) ausländische Antragsteller: Kopie des noch mindestens 6 Monate gültigen Aufenthaltstitels für das Land, in dem der Visumantrag gestellt wird. U. U. sind weitere Unterlagen notwendig. Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizulegen

Bearbeitungszeit

Je nach Nationalität verschieden.

Einreisebeschränkungen

Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert.

Des Weiteren sollten Reisende auf ein gepflegtes Äußeres achten, da die malaysischen Behörden u. U. sonst die Einreise verweigern können.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen und über ein Jahr alt sind.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das maximal 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf und das bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt.

Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Malaysian Veterinary Department, Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77) beantragt werden.

Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Tiere aus Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland (Rep.)). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.