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Hinweis

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.

Hinweis

In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços à Comunidade und dort unter Formulário Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianischer Staatsangehörigkeit sowie alle Minderjährige, die ein Visum benötigen und die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Auch nicht-brasilianischen, alleinreisenden Minderjährigen, die kein Visum benötigen, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung und die Ausweisdaten der Sorgeberechtigten mit sich zu führen.  Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen während eines Sechs-Monats-Zeitraums:

(a) EU-Länder (Verlängerung des Aufenthalts nicht möglich außer für Staatsangehörige aus Portugal, Polen, Großbritannien und Irland (Rep.)); (b) Schweiz und (c) Türkei (der Aufenthalt darf einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden).

Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.

Visaarten

u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum.

Visagebühren

Besuchs, Touristen und Transitvisum: 20 €.

Gültigkeitsdauer

Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). In Frankfurt ist derzeit nur eine persönliche Antragstellung möglich. Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen bei Antragstellung und bei der Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.

Hinweis: Laut brasilianischem Konsulat in Berlin müssen vor der Einreichung der Original-Antragsunterlagen zusätzlich noch persönliche Informationen (u.a. Unterschrift und biometrisches Foto) im Internet (https://scedv.serpro.gov.br/) angegeben werden.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) ausgedruckter Online-Antrag (scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp).
(c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung, bestätigter Kreditrahmen o. Ä.).
(d) 1 biometrisches Passfoto.
(e) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets.
(f) Gebühr (Beleg über Überweisung; Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft mindestens drei Tage vor Einreichung des Visumantrags; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat).
(g) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit).
(h) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(i) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule. (j) Frankierter Rückumschlag.  Minderjährige:
(k) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen. Geschäftsvisum zusätzlich:
(l) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und -dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.).
(m) Ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben im Original des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch.
(n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist.
(o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate).
(p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage). Arbeits-/Technikvisum: Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ist eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde erforderlich. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen genügt eine Kopie des Einladungsschreibens. Es sollte von einem Notar beglaubigt worden sein. 

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Ca. 3 - 7 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die in der Regel während der Anreise an Bord der Flugzeuge, Schiffe bzw. Busse erhältlich ist. Sie kann schon vor der Reise auf der Seite der brasilianischen Bundespolizei (www.dpf.gov.br/servicos/estrangeiro/cartao-de-entrada-e-saida/cartao-de-entrada-e-saida) heruntergeladen werden. 

 

Personen, die mit einem zeitlich begrenzten oder einem Dauervisum einreisen, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei am Wohnort melden und eine Carteira de Identidade beantragen.


Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht für Arbeit-/Technikvisa.

Ausreiseerlaubnis

Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein.

Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.