travelantis.de - Entdecke Deinen Urlaub
Beratung & Buchung
0341 - 12 45 800
Mo - Fr: 08 - 22 Uhr, Sa - So: 10 - 20 Uhr
Qualitätssiegel
Stand: 11.10.2015Sicherheitshinweis vom Ausw?rtigen Amt:Allgemeine Reiseinformationen?u?erste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach St?rke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas K?sten weisen starke, sich st?ndig ver?ndernde Str?mungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten ?ber sexuelle Bel?stigung und ?bergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen ?ber Getr?nke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen ?bergriffen auf.Verhalten, das als religi?se Missachtung gedeutet werden k?nnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrt?gige Inhaftierungen.Um nicht die religi?sen Gef?hle der buddhistischen Bev?lkerung zu verletzen, sollte religi?sen St?tten, Objekten und Symbolen mit Zur?ckhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem R?cken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel d?rfen nur mit bedeckten Schultern und ?ber die Knie reichenden Hosen oder R?cken betreten werden). Kleidungsst?cke oder T?towierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden k?nnen. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen T?towierungen.Es wird darauf hingewiesen, dass Sri Lanka eine Reihe von sri-lankischen Auslandsorganisationen sowie von Einzelpersonen als Mitglieder von terroristischen Organisationen eingestuft hat (Externer Link, ?ffnet in neuem Fenster http://colombogazette.com/wp-content/uploads/2014/04/1854_41-E.pdf). Die genannten Personen und Mitglieder dieser Organisationen auch mit deutscher Staatsangeh?rigkeit sollten sich vor Reiseantritt ?ber die m?glichen rechtlichen Implikationen bei Einreise nach Sri Lanka eingehend erkundigen.In Sri Lanka treten h?ufig F?lle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Gro?teil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten. Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet, jedoch ist es unter Umst?nden ratsam, die Bank vorab ?ber die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grunds?tzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung m?glicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird h?ufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine g?ltige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgef?hrt werden. V-Pay-Karten k?nnen in Sri Lanka nicht benutzt werden.Beim Einl?sen von American Express Traveller Cheques gibt es h?ufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern. Meldungen von Einbr?chen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.Beschwerden ?ber Betrugsf?lle bei Eink?ufen, z.B. Schmuck, h?ufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gew?rzg?rten Kr?uter, Gew?rze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verf?gt in den Haupttourismusgebieten entlang der S?dwestk?ste ?ber spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden k?nnen.Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundst?cksk?ufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundb?chern geachtet werden. Es gibt immer wieder F?lle, in denen Touristen Grundst?cke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausl?nder beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen! In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigent?mer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Geb?uden ist, unabh?ngig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.