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Hinweis

Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 US$ sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 US$ pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 US$ und 67,00 US$.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Achtung: Bei Anreise über die USA besteht mit Kinderreisepass Visumpflicht, nur der eigene Reisepass berechtigt zur visumfreien Einreise. Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Sorgeberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die allein reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Sorgeberechtigten ("permiso de salida"). Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen oder einen geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: (a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).

Anmerkung - Reisepaß/Visa

In Einzelfällen erhalten EU-Bürger, Schweizer und Türken eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage für einen touristischen Aufenthalt. Diese Entscheidung obliegt im Ermessen des Beamten bei der Einreise). 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben oder dem nächsten Flugzeug innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristenvisum, Transitvisum.

Visagebühren

Gebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) zu erkundigen. Die aktuellen Visumgebühren werden in US$ auf der Internetseite der Botschaft der Republik Costa Rica in Berlin zusammen mit dem aktuellen Wechselkurs ausgewiesen.

Gültigkeitsdauer

Visa: bis zu 30 Tage Aufenthalt. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muss jedoch persönlich erfolgen. Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.

Antragstellung

(a) Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(e) Rück-/Weiterreiseticket. (f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren, (in Berlin: der aus dem gleichen Monat stammen muss, in dem das Antragsgespräch stattfindet). Ja nach Nationalität und Reisezweck sind noch weitere Unterlagen (Passfotos, etc.) sowie Gebühren notwendig, die im Einzelfall bei der zuständigen Botschaft zu erfragen sind.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen zwecks Arbeitsaufnahme oder Einwanderung erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Bearbeitungszeit

In der Regel 2 - 3 Wochen; ist eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde in Costa Rica erforderlich, dauert die Beantragung bis zu 2 Monate.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (Nachweis durch Kreditkarten, Reiseschecks oder Bargeld).

Impfungen

S. Gesundheit.

Dokumente bei der Einreise

Rück- oder Weiterreiseticket, gültiger Reisepass und Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts (mindestens 100 US$ pro Monat).

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden werden eine internationale tierärztliche Bescheinigung und ein Heimtierausweis benötigt. Die internationale tierärztliche Bescheinigung muss im Original und in Kopie vorliegen sowie entweder ins Spanische oder Englische übersetzt worden sein. Außerdem muss sie bestätigen, dass das Tier gesund und ohne Anzeichen einer ansteckenden Krankheit ist. Dieser Test darf nicht früher als zwei Wochen vor der Abreise durchgeführt worden sein. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass Hunde gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirus und Tollwut geimpft sind und gegen Tollwut geimpft sind. Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 3 Monate zurückliegen. Der Impfausweis und die Gesundheitsbescheinigung (nicht früher als 2 Wochen vor der Reise) müssen von einem Amtstierarzt überbeglaubigt und danach von der zuständigen konsularischen Vertretung legalisiert werden.

Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, dass das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).