travelantis.de - Entdecke Deinen Urlaub
Beratung & Buchung
0341 - 12 45 800
Mo - Fr: 08 - 22 Uhr, Sa - So: 10 - 20 Uhr
Qualitätssiegel
Übersicht

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

 

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.


Personalausweis

[1] U. a. Deutsche können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) ausreichende Geldmittel.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
[3] Kein Rückreiseticket benötigen Staatsbürger von Frankreich, die aus Frankreich anreisen.

Verlängerung des Aufenthalts

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist unter folgenden Gesichtspunkten erlaubt: Die Tiere müssen gut identifizierbar sein, entweder durch Tätowierung oder einen Microchip. Einfuhr aus EU-Ländern: Erlaubt sind 5 Tiere, die über 3 Monaten alt sein müssen mit gültiger Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise. Über die Tollwutimpfung muss ein gültiges Zertifikat vorliegen.

Außerdem benötigt wird ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 5 Tage und von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslands ausgestellt worden ist. Die Anforderungen sind strenger geworden und variieren je nach Herkunftsland des Tieres. Nähere Auskünfte zu besonderen Einfuhrgenehmigungen gibt die Direction des Services Vétérinaires de La Réunion (Poste d'Inspection Frontalier, 97420 Le Port Cedex, Tel: (02) 62 42 09 97), die Grenzkontrolle am Flughafen Roland Garros in Saint-Denis (Tel: (02) 62 28 26 60 oder die regionalen Zollbehörde. Bei Nichterfüllung der Bedingungen kommen die Tiere in Quarantäne.

Anmerkung:
Die Einfuhr von Kampfhunden (z.B. Pitbull, Mastiff, Tosa) ist verboten und variiert darüber hinaus ggf. von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Rottweiler können in stabilen Transportboxen eingeführt werden.