travelantis.de - Entdecke Deinen Urlaub
Beratung & Buchung
0341 - 12 45 800
Mo - Fr: 08 - 22 Uhr, Sa - So: 10 - 20 Uhr
Qualitätssiegel
Übersicht

Reisepass

Allgemein erforderlich, sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

[1] Touristenvisa haben eine Gültigkeit von 30 Tagen (Verlängerung auf 90 Tage vor Ort möglich) und werden bei der Ankunft auf dem Flughafen von Malé unter Vorlage gültiger Reisedokumente (ggf. Visa für Drittländer), Rück-/Weiterreisetickets und Unterkunftsbestätigung (oder ausreichender Geldmittel) kostenlos ausgestellt.

Antragstellung

Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung, Pauschalreise) oder ausreichende Geldmittel.
(d) im Flugzeug ausgefüllte Arrival/Departure Card.

Ausreichende Geldmittel

Ausländische Besucher müssen ausreichende Geldmittel oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.

Verlängerung des Aufenthalts

Der Aufenthalt kann spätestens 1 Tag vor Ablauf des Touristenvisums um weitere 60 Tage für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen gebührenpflichtig (300 Mrf, ca. 40 €) beim Einwanderungsamt in Malé (Department of Immigration and Emigration, Ground Floor, Huravee Building, Ameer Ahmed Magu, Tel: 333 04 44, Internet: www.immigration.gov.mv) verlängert werden.

Ausreiseerlaubnis

Die Arrival/Departure Card muss bei der Ausreise vorgelegt werden.

Einreise mit Haustieren

Haustiere dürfen i. d. R. nicht eingeführt werden. Ausnahmen sind nur mit vorab besorgter Genehmigung des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Marine Drive, Malé) möglich, die allerdings selten erteilt wird.