Inhalt
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH ...............................................................
2
1.
Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
.......................................................
2
2.
Bezahlung / Reiseunterlagen....................................................................................................
3
3.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn ......................................................................................
4
4.
Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
.............................................................
5
5.
Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
.............................................................................................
5
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
....................................................................................
6
7.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
.........................................................
6
8.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ............................................................................
6
9.
Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
......................
6
10.
Mitwirkungspflichten des Reisenden
..........................................................................................
7
11.
Beschränkung der Haftung ......................................................................................................
8
12.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
..............
8
13.
Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
..................................................................................
9
14.
Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See ........................................
9
15.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens .........................
9
16.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ..................................................................................
9
17.
Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.) .........................................................................
10
18.
Datenschutz ........................................................................................................................
10
19.
Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4) .................................................................
10
Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden Stornobedingungen der einzelnen
Kataloge: ..........................................................................................................................
12
MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026) .........................................
12
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026)
.........................................................
13
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026).......................................
13
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026)
......................................................
13
MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA (01.11.2025 - 31.10.2026) ......
14
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027) ...........
14
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027)
.............................................
15
MEIERS WELTREISEN AFRIKA UND ORIENT (01.11.2026 - 31.10.2027)
....................................
15
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2026 - 31.10.2027)
.........................................................
16
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2026 - 31.10.2027).......................................
17
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2026 - 31.10.2027)
......................................................
17
MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTEL- UND SÜDAMERIKA (01.11.2026 - 31.10.2027)
.............
18
MEIERS WELTREISEN UNIQUE MOMENTS (01.11.2026 - 31.10.2027)
.......................................
18
MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD ...............................................................
19
Abweichende Entschädigungspauschalen
...............................................................................
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Veranstalter
....................................................................................................................................
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Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden
Pauschalreisevertrages
(im Folgenden
?
Reisevertrag
? genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine
einzelne Reiseleistung
(z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung)
buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden
Reisebedingungen
mit Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 9, 11 und 16.1
entsprechende
Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen,
werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht.
Vorstehende
Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen
haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1.
Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1.
Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch,
online etc.) gilt:
a)
Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere
ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung
vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben
werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b)
Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung
vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c)
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d)
Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per
Telefax erfolgt, gilt:
a)
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
b)
Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie
Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail),
sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.
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1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a)
Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden
Anwendung erläutert.
b)
Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c)
Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben.
d)
Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e)
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen? oder mit
vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an.
f)
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf
elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
g)
Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für
Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h)
Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach
Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen? durch entsprechende unmittelbare
Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit
Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner
Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f) oben, soweit
Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum
Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff.
BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden
(insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-
und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein
Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.
2.
Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und
Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr
ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine
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Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus
den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige
Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2
Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten.
2.4
Die Reiseunterlagen werden, sofern die An- und Restzahlung entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet worden sind, grundsätzlich etwa 20 Tage vor
Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden
erstellt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in
gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben. Bei Direktbuchungen oder nach entsprechender Vereinbarung kann die
Übermittlung auch an Sie erfolgen.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen
am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen
ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor
Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über die Abweichung
auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise bis
zum Reiseantritt informieren.
3.2
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des
Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
?
entweder die Änderung anzunehmen
?
oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
?
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise
angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht.
Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, können Sie entweder der
Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen
oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3 hin.
3.3
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen im Sinne der Ziffer 3.2 dieser
AGB unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
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3.4
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bei Leistungsänderungen im Sinne
der Ziffer 3.2 dieser AGB unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag
entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.
Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2
Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die
Pauschalreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
uns zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände
sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen,
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3
Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen Reiseleistung zurück oder treten Sie
die einzelne Reiseleistung nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von uns zu vertreten ist.
4.4
Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der
erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet,
die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen entnehmen
Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
4.5
Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende
angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.6
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine
individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als
die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich
dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret
zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.
4.7
Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet,
leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung.
5.
Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1
Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung
? sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges
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Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung
informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende
Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir
Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3
EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit
und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind,
haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht,
soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1.
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl
sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung
angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung,
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht,
soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen
Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9.
Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird ? auszugsweise - auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie
folgt lautet:
?§ 651h R?cktritt vor Reisebeginn
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(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der
Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[?]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung
verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten:
1.[?]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an
der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich
nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach dem R?cktritt zu leisten.?
10.
Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1
Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb
mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2
Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es ? unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht ? Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten
oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur
Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten
oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit
unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der
Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-
/Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die
Reiseleistungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er
ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
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10.3
Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir
die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln
und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von
Ihnen unverz?glich vor Ort mittels Schadensanzeige (?P.I.R.?) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach
Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem
Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
(c) Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Wertgegenstände, Geld, technische
Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck befördert werden.
10.5 Beförderungsbeschränkungen
Wir bitten um Verständnis, dass schwangere Reisende aus Sicherheitsgründen in aller
Regel lediglich bis zur 23. Schwangerschaftswoche auf unseren Schiffsreisen teilnehmen
können. Für Flugreisen gilt diese Regelung bis zur 35. Schwangerschaftswoche.
Bitte setzen Sie sich mit uns frühestmöglich in Verbindung, um die für Ihre Reise
geltenden Bestimmungen abzuklären.
11.
Beschränkung der Haftung
11.1
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2
Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der
sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3
Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach
internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften
bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
12.
Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die
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Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf
einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
13.
Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung
einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195,
199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14.
Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung
von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden
mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder
anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte
des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter:
https://www.kataloge.dertouristik.info/services/rund-ums-
reisen/Zusatzinformation.html?to80k=kreuzfahrten
15.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst
genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher
?Black List?) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de
16.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1
Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der
ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss.
16.2
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen und gültigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften
sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.
Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
16.3
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Reisebedingungen der
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, Stand: April 2026
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17.
Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-
Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
RundumSorglos-Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts- Versicherung einen
umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
18.
Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im
Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang
mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen
entnehmen. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben,
verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens
zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie
dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei
jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen.
Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
19.
Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und
dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie
mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise),
so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig
anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind
a)
soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt: bis zum 42. Tag vor Reiseantritt
20%; ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%; ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%; ab
dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%; ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%; ab dem 6. Tag
vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.
b)
Flüge mit British Airways und Iberia zu Zielen in Europa und in Nord- und
Südamerika sowie in O, Q, T, I Klasse, Flüge mit Icelandair, Luxair, Air India,
Skandinavian Airlines, Fiji Airways, ITA, Royal Jordanian, SKY express, Vueling, Turkish
Airlines in U, W Klasse und American Airlines in O, Q, T, I Klasse nach Festbuchung 95%.
c)
Fl?ge (gekennzeichnet durch den Hinweis ?Stornogeb?hren nach Festbuchung
95%?) mit Lufthansa, Air Canada, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, United
Airlines und Eurowings/Discover Airlines ab Österreich und der Schweiz sowie Flüge mit
TAP ab der Schweiz nach Portugal nach Festbuchung 95%.
d)
Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den Hinweis ?Sonderflugtarif?) z.B. mit Air
China, Air Europa, American Airlines, Air France, British Airways, Delta, Iberia, KLM, KM
Malta Airlines, Qatar Airways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines,
SATA, TAP, United Airlines, AJet, Air Corsica nach Festbuchung 95%.
19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm
buchbar sind
a)
Fl?ge (gekennzeichnet durch den Hinweis ?tagesaktueller Flugpreis?) mit
Eurowings/Discover Airlines, Tuifly, Lufthansa, Austrian Airlines, Alaska Airlines, Air
Montenegro, Bangkok Airways, British Airways, Aegean Airlines, Brussels Airlines,
Reisebedingungen der
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Caribbean Airlines, Intercaribbean Airways, Hawaiian Airlines, Swiss/Edelweiss, Air
Europa, Malaysian, Turkish Airlines, Air France
Qatar Airways, Emirates, Ethad
Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP
und Windward Island Airways nach Festbuchung 95%.
b)
Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen (gekennzeichnet durch den Hinweis
?tagesaktueller Sonderflugtarif?) nach Festbuchung 95%.
19.3. Hotels, Busreisen, Kurzreisen, Autoreisen und Autotouren, Rundreisen, Transfers,
Ausflüge, Privatreisen, Aktivprogramme, Eintrittskarten, Sonderprogramme,
Sonderleistungen, Fly-In-Safaris, Kreuzfahrten, Nilkreuzfahrten, Fähren einschließlich
Fährpauschalangeboten, Drifters, Pakete, Tourist Cards
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für DERTOUR-Bahnfahrkarten. ?Bahn Spar?-Tarife:
Nach Festbuchung erfolgt keine Erstattung.
19.4 Ferienwohnungen, Apartments, Hütten, Wohnmobile, Camper, Hausboote,
Ferienhäuser und Boote
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% pro Wohneinheit
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% pro Wohneinheit
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85% pro Wohneinheit
19.5 Hotel-Buchungen mit Flextarif
bis 1 Tag vor Reisebeginn kostenfrei;
ab dem Anreisetag 85% des Reisepreises.
19.6 Hotel-Buchungen mit Spartarif
nach Festbuchung 85% des Reisepreises.
19.7 Schiffsreisen
bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;
vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;
vom 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1.Tag vor Einschiffungsdatum 90% des Reisepreises
19.8 Mietwagen
Bis 24 Stunden vor Anmietung fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 24 Stunden vor
Anmietung betragen die Stornierungsgebühren 95%.
Bei Nichtabholung des Fahrzeugs (No-Show) oder verweigerter Übergabe infolge vom
Kunden zu vertretender Umstände, wie z.B. fehlender Dokumente oder fehlender Vorlage
einer Kreditkarte oder der zugehörigen PIN fällt eine Gebühr i.H.v. 95% des Mietpreises
an. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass DERTOUR ein geringerer oder kein
Schaden entstanden ist.
19.9 Wohn-/Campmobile
bis 45. Tage vor Reiseantritt 20%,
vom 44. Tag bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 34. Tag bis 25. Tag vor Reiseantritt 70%
vom 24. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Reisebedingungen der
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19.10 Motorräder
Einzelmiete
bis 31. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren
vom 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Gruppenmiete ab 6 Motorrädern
Bis 61. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren
Vom 60. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden
Stornobedingungen der einzelnen Kataloge:
MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.11 Namibia Flugsafari
45 Tage vor Reiseantritt 15%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
am Anreisetag 90% des Reisepreises.
19.12 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris,
Aktivreisen in S?dafrika und Namibia
bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;
41. bis 30.Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.13 Game Reserves/Lodges S?dafrika
bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%;
75. bis 61. Tag vor Reiseantritt 25%;
60. bis 46. Tag vor Reiseantritt 75%;
45. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.14 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%;
ab 21 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
19.15 Zugreisen ROVOS Rail
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
19.16 Inlandsfl?ge in Oman und Afrika, die ?ber die lokalen Agenturen eingebucht
werden:
nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
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MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.11 Ferienwohnungen, Reisen f?r Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia
bis zum 90 Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 89. Tag 45%;
ab dem 41. Tag 80%;
ab 10. Tag 90% des Reisepreises.
19.13 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line ? Mekong hautnah, Rundreisen
in Bhutan
bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 93. Tag 50%;
ab dem 63. Tag 75%;
ab 33. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Alle Fl?ge innerhalb Asiens nach Festbuchung
100% des Reisepreises.
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.11 Ferienwohnungen, Gruppenreisen, Reisen f?r Selbstfahrer, Schiffsreisen,
Segeltörns
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen
vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
ab dem 6. Tag vor Hochzeitstermin 100% des Paketpreises.
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.11 Reisen f?r Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Innerkaribische Fl?ge
Bei innerkaribischen Fl?gen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten
teilweise gesonderte Stornobedingungen gemäß System.
19.13 Rundreisen, Ausfl?ge, Mietwagen sowie Casas Particulares, und Flexipass in Kuba
bis 46 Tage vor Reiseantritt EUR 60;
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 10%;
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%;
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40%;
vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 60%;
vom 2. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab 24 Stunden vor Reiseantritt 95% des Reisepreises.
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19.14 Schiffsreisen
a) Katamarane
bis 90 Tage vor Einschiffung 25%;
vom 89. bis 60. Tag vor Einschiffung 50%;
vom 59. bis 30. Tag vor Einschiffung 75%;
ab 29 Tage vor Einschiffung 100% des Reisepreises.
b) Star Clippers
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%;
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%;
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%;
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%;
ab Einschiffung oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.
c) Saling Classics
bis 120 Tage vor Reisebeginn 30% ;
ab dem 119. Tag vor Reisebeginn 60% ;
ab 30 Tage vor Reisebeginn 90% des Passagepreises.
d) Kreuzfahrten
Das Umbuchungsentgelt beträgt in der Regel 100,00 ? pro Person. Umbuchungen,
Namensänderungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach werden
Änderungen als Stornierung (lt. den R?cktrittspauschalen) und Neubuchung behandelt.
MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA
(01.11.2025 - 31.10.2026)
19.11 Rundreisen ?Andenmystik & Colca Canyon mit Komfort erleben?, ?Andenmystik mit
Komfort erleben?, ?Ecuador auténtico?, ?Inkazentren, Kolonialpracht & einzigartige
Naturschauspiele?, ?Farbenfrohes Ecuador Intensiv? und Kurzreisen ?Galápagos Island
Hopping?, ?Ausfl?ge rund um Santa Cruz? und Kreuzfahrt ?M/V Legend? auf den
Galápagos-Inseln sowie Inlandsfl?ge zwischen Ecuador Festland und Galápagos
bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.12 Schiffsreisen, Kurzreise ?Sacha Lodge? in Ecuador
bis 33 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab dem 32. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.13 Kurzreise ?Scalesia Lodge?, Anakonda Flusskreuzfahrt
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.14 Karnevalspakete Rio de Janeiro
nach Festbuchung 90% des Reisepreises.
19.15 Inlandsfl?ge, die ?ber die lokalen Agenturen eingebucht werden:
nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE
(01.04.2026 - 31.03.2027)
19.11 Gruppenreisen, Inlandsfl?ge Französisch Polynesien, Transfers und Ausfl?ge
(jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
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19.12 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien,
Premium Resorts & Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
19.13 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der S?dsee
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%;
ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90%.
19.14 Zugreisen, Longitude 131
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027)
19.11 Gruppenreisen, Hochzeitspakete (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.12, 19.13 und
19.14)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen,
Kurzreisen ?Knight Inlet Lodge?, ?Farewell Harbour Lodge?, ?Romantische Privatinsel f?r
Zwei?, ?Algonquin mit den Kanu-Lodge?, Hotel ?Wickaninnish Inn?, ?Echo Valley Ranch &
Spa?, ?Cathedral Mountain Lodge?, ?Ten-ee-ah Lodge?, ?Arowhon Pines?, Ausfl?ge zur
Bären und Walbeobachtung, ?Hale
Pau Hana Resort?, Oahu Strandhochzeit, Ferienwohnungen USA, ?Naturereignis Rocky
Mountains?, ?USA Rockies & Canyon Spirit?, Parks Canada Discovery Pass
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
19.13 Gruppenreisen ?Kanadas Traum auf Schienen?, ?Auf dem Seeweg nach Alaska?,
?Westkanada: Naturwunder, Kulturen und K?stenwelten?, ?Westkanada & die Inside
Passage?, ?Lockruf des Goldes?, ?Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge? & ?Auf den
Spuren der Eisbären?, Kurzreisen ?Great Bear Adventure?, ?Heli-Hiking in den Rocky
Mountains?, ?Glamping
mit Walen & Bären?, ?Orca Camp hautnah?, ?Orca Camp Family Adventure?
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Eintrittskarten, ?America the Beautiful?-Nationalparkpass, innerhawaiianische Fl?ge
bis zum Anreisetag 95%.
MEIERS WELTREISEN AFRIKA UND ORIENT (01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Namibia Flugsafari
45 Tage vor Reiseantritt 15%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
am Anreisetag 90% des Reisepreises.
19.12 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris,
Aktivreisen in S?dafrika und Namibia
bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;
41. bis 30.Tag vor Reiseantritt 25%;
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29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.13 Game Reserves/Lodges S?dafrika
bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%;
75. bis 61. Tag vor Reiseantritt 25%;
60. bis 46. Tag vor Reiseantritt 75%;
45. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.14 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%;
ab 21 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
19.15 Zugreisen ROVOS Rail
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
19.16 Rundreisen in Angola
45 bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 bis 14 Tage vor Reiseantritt 35 %
13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 65 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
19.17 Rundreisen auf St. Helena
ab 45 Tage vor Reiseantritt 50%
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100%
19.18 Inlandsfl?ge in Oman und Afrika, die ?ber die lokalen Agenturen eingebucht
werden: nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Ferienwohnungen, Reisen f?r Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 60. Tag 30%
ab dem 35. Tag 40%
ab dem 21. Tag 70%
ab dem 14. Tag 95%.
19.13 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line Mekong hautnah, Flussschiffe
?RV Pandaw?; Rundreisen in Bhutan
bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 93. Tag 50%;
ab dem 63. Tag 75%;
ab 33. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Alle Fl?ge innerhalb Asiens nach Festbuchung
100% des Reisepreises.
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MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Ferienwohnungen, Gruppenreisen, Reisen f?r Selbstfahrer, Schiffsreisen,
Segeltörns
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen
vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
ab dem 6. Tag vor Hochzeitstermin 100% des Paketpreises.
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Innerkaribische Fl?ge
Bei innerkaribischen Fl?gen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten
teilweise gesonderte Stornobedingungen gemäß System.
19.13 Schiffsreisen
a) Katamarane
bis 180 Tage vor Reiseantritt 25 %
von 179 bis 60 Tagen vor Reiseantritt 40 %
von 59 bis 30 Tagen vor Reiseantritt 75 %
ab 29 Tagen vor Abreise bis zum Abreisetag: 100 % des Kreuzfahrtpreises, abz?glich der
Kosten f?r Speisen und Getränke.
b) Star Clippers
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %
von 59 bis 30 Tagen vor Reiseantritt 25 %
von 29 bis 15 Tagen vor Reiseantritt 50 %
ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 %
ab dem Tag des Reiseantritts 95 % des Reisepreises.
c) Saling Classics
bis 180 Tage vor Reiseantritt 20 %
von 179 bis 120 Tagen vor Reiseantritt 40 %
von 119 bis 60 Tagen vor Reiseantritt 70 %
von 59 bis 30 Tagen vor Reiseantritt 80 %
ab 29 Tagen vor Reiseantritt 90 % des Passagepreises.
Reisebedingungen der
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MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTEL- UND SÜDAMERIKA
(01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Aktivprogramme, Kreuzfahrten
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.12 Rundreisen
?Luxus auf Schienen - Belmond Explorer und Colca Canyon?, ?Luxus auf Schienen - mit
dem Belmond Explorer durch das Anden Hochland? ?Ecuador auténtico?,?Magisches
S?damerika?, und Kurzreisen ?Galápagos Island Hopping?, ?Ausfl?ge rund um Santa
Cruz? und Kreuzfahrt ?M/V Legend? auf den Galápagos-Inseln sowie Inlandsfl?ge
zwischen Ecuador Festland und Galápagos
bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.13 Kurzreise ?Scalesia Lodge?, Anakonda Flusskreuzfahrt
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.14 Karnevalspakete Rio de Janeiro
nach Festbuchung 90% des Reisepreises.
19.15 Inlandsfl?ge, die ?ber die lokalen Agenturen eingebucht werden:
nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN UNIQUE MOMENTS (01.11.2026 - 31.10.2027)
19.11 Rundreisen jeglicher Art (Ausnahmen siehe 19.12-19.16) d.h. Busreisen,
Gruppenreisen, Kurzreisen, Privatreisen, Autoreisen, Reisen f?r Selbstfahrer, Safaris,
Aktivreisen
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 41. Tag vor Reiseantritt: 35%
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt: 45%
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 55%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
19.12 Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in S?dafrika und Namibia:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 41. Tag vor Reiseantritt: 25%
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab dem 21 Tag vor Reiseantritt: 50%
ab dem 14 Tag vor Reiseantritt: 80%
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
19.13 ?Luxus auf Schienen - mit dem Belmond Explorer durch das Andenhochland?,
?Luxus auf Schienen ? Belmond Explorer und Colca Canyon? und ?Ecuador auténtico- von
Vulkanen zum Naturparadies Galapagos?
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
19.14 Sailing Classics
bis 180 Tage vor Reisebeginn 20 % des Passagepreises
179 - 120 Tage vor Reisebeginn 40 % des Passagepreises
119 - 60 Tage vor Reisebeginn 70 % des Passagepreises
59 - 30 Tage vor Reisebeginn 80 % des Passagepreises
ab 29 Tage vor Reisebeginn 90 % des Passagepreises
Reisebedingungen der
DERTOUR Deutschland GmbH
, Stand: April 2026
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19.15 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien, alle
Alaska-, Yukon-Rundreisen, Zugreisen USA/Kanada, ?USA Rockies & Canyon Spirit?
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 59. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 95%
19.16 Zugreisen Australien/Neuseeland, ?Great Bear Adventure?, ?Kanadas Traum auf
Schienen?:
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt: 95%
MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD
19.11 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen:
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 41. Tag 35%
ab dem 29. Tag 40%
ab dem 21. Tag 50%
ab dem 14. Tag 70%
ab dem 6. Tag 80% des Reisepreises
Abweichende Entschädigungspauschalen
Von den hier aufgeführten Entschädigungspauschalen abweichende gesonderte
Stornobedingungen sind bei dem jeweiligen Produkt in der EDV hinterlegt und
werden bei Buchung bzw. auf der Reisebestätigung entsprechend ausgewiesen.
Veranstalter
MEIERS WELTREISEN · Eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer:
Boris Raoul (Sprecher), Britta Fischer, Matthias Lange, Stefan Römheld, Sven
Schikarsky, Mark Tantz
Reisebedingungen der
DERTOUR Deutschland GmbH
, Stand: April 2026
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