Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
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Inhalt
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH ............................................................... 2
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende ....................................................... 2
2. Bezahlung / Reiseunterlagen.................................................................................................... 3
DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS .......................................................... 3
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn ...................................................................................... 4
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten ............................................................. 4
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer ............................................................................................. 5
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung .................................................................................... 5
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ......................................................... 6
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ............................................................................ 6
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ...................... 6
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden .......................................................................................... 7
11. Beschränkung der Haftung ...................................................................................................... 8
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung .............. 8
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen .................................................................................. 8
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See ........................................ 8
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ......................... 8
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften .................................................................................. 9
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.) ........................................................................... 9
18. Datenschutz .......................................................................................................................... 9
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4) ................................................................... 9
Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden Stornobedingungen der einzelnen
Kataloge: .......................................................................................................................... 11
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2025 - 31.03.2026) ......................... 11
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2025 - 31.03.2026) .......................................................... 11
MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026) ....................................................... 12
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026) ...................................................................... 12
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026) .................................................... 13
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026) ................................................................... 13
MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA (01.11.2025 - 31.10.2026) .................... 14
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027) ......................... 14
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027) .......................................................... 14
MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD ............................................................................. 15
Abweichende Entschädigungspauschalen ............................................................................................ 15
Veranstalter .................................................................................................................................... 15
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Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen
und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden ?Reisevertrag? genannt).
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der
Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die
nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit
Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 7, 9, 11 und 16.1 entsprechende Anwendung. Besonderheiten,
die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich
geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf
einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben
Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)
gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler
und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns
herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung
vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die
Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns
innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die ndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht,
die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem
angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch
auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der
Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
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1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung
erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen? oder mit
vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem
Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen
Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen? durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem
Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f)
oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum
Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch
nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die
angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über
Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der
Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher
und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn llig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und
unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei
Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines
Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte
Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS
Sofern Sie Eintrittskarten, Startnummern für die Teilnahme an Sportveranstaltungen o.ä.
(nachfolgend ?Ticket? genannt) als Einzelleistung buchen, d.h. wenn die Buchung des Tickets nicht
Teil einer Pauschalreise iSd. § 651a BGB ist, ist der Preis für das Ticket sofort nach Erhalt der
Bestätigung in voller Höhe fällig und zahlbar.
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2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belastung Ihres
Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren
Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden, sofern die An- und Restzahlung entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten geleistet worden sind, grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei
kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der
Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie
direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am
gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt.
Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR
15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder
der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist
? entweder die Änderung anzunehmen
? oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
? oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten
haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht.
Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, können Sie entweder der Vertragsänderung
zustimmen, die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen oder unentgeltlich vom
Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als
angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend §
651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger zu erklären.
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4.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise
nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der cktritt nicht von uns zu vertreten ist oder
soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht
unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen Reiseleistung zurück oder treten Sie die
einzelne Reiseleistung nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können
wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist.
4.4 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die
Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser
Reisebedingungen.
4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
4.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell
berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die
Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.
4.7 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung ? sofern möglich -
vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine
Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem
ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten
Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende
Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der
Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien cktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Aufwendungen handelt.
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7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die
Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter
Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem
Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden
Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den
Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir ssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird ? auszugsweise - auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
?§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende
vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[?]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung
verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten:
1.[?]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der
Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Rücktritt zu leisten.?
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10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben,
rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten
haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es ? unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht ? Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie
verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §
651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu
geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige
Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen
Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das
Reiseziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen
zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (?P.I.R.?) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler
Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen,
nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns,
unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich
anzuzeigen.
10.5 Beförderungsbeschränkungen
Wir bitten um Verständnis, dass schwangere Reisende aus Sicherheitsgründen in aller Regel lediglich
bis zur 23. Schwangerschaftswoche auf unseren Schiffsreisen teilnehmen können. Für Flugreisen gilt
diese Regelung bis zur 35. Schwangerschaftswoche.
Bitte setzen Sie sich mit uns frühestmöglich in Verbindung, um die für Ihre Reise geltenden
Bestimmungen abzuklären.
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11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen
Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach
internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von
den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und
Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt
ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über
diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger
wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, vorsorglich auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin, die zum 20.07.2025 eingestellt wird. Beschwerden können
dort bereits jetzt nicht mehr eingereicht werden.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner
Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen
verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes
oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem
Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei
Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG)
Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung
von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen
und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter:
https://www.kataloge.dertouristik.info/services/rund-ums-
reisen/Zusatzinformation.html?to80k=kreuzfahrten
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
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zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher ?Black List?)
ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-
safety-list_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen
für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen und gültigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-
Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des
speziellen RundumSorglos-Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
18. Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit
dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen. Wenn Sie bei der
Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare
Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen
nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als
die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder
Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie
dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem
Zeitpunkt des Zugangs Ihrer cktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere
Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die
Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den
Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind
a) soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%;
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
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b) Flüge mit British Airways und Iberia zu Zielen in Europa und in Nord- und Südamerika sowie in
O, Q, T, I Klasse, Flüge mit Icelandair, Luxair zu Zielen außerhalb Europas, Skandinavian Airlines,
Fiji Airways, ITA, Royal Jordanian, SKY express, Vueling, Turkish Airlines in U, W Klasse und
American Airlines in O, Q, T, I Klasse
nach Festbuchung 95%.
c) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis ?Stornogebühren nach Festbuchung 95%?) mit
Lufthansa, Air Canada, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, United Airlines und
Eurowings/Discover Airlines ab Österreich und der Schweiz sowie Flüge mit TAP ab der
Schweiz nach Portugal
nach Festbuchung 95%.
d) Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den Hinweis ?Sonderflugtarif?) z.B. mit Air China, Air
Europa, American Airlines, Air France, British Airways, Delta, Iberia, KLM, Qatar Airways, Emirates,
Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP, United Airlines
nach Festbuchung 95%.
19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind
a) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis ?tagesaktueller Flugpreis?) mit Eurowings/Discover
Airlines, Tuifly, Lufthansa, Austrian Airlines, Alaska Airlines, Air Montenegro, Bangkok Airways,
British Airways, Aegean Airlines, Brussels Airlines, Caribbean Airlines, Intercaribbean Airways,
Hawaiian Airlines, Swiss/Edelweiss, Air Europa, Malaysian, Turkish Airlines, Air France, Qatar
Airways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP und Windward
Island Airways
nach Festbuchung 95%.
b) Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen (gekennzeichnet durch den Hinweis ?tagesaktueller
Sonderflugtarif?)
nach Festbuchung 95%.
19.3. Hotels, Rundreisen, Kurzreisen, Transfers und Ausflüge, Aktivprogramme,
Sonderprogramme, Sonderleistungen, Fly-In-Safaris, Autotouren, Busreisen, Eintrittskarten,
Kreuzfahrten, Nilkreuzfahrten, Sprachschulen, Fähren einschließlich Fährpauschalangeboten,
Drifters, Pakete, TouristCards, DERTOUR-Bahnfahrkarten (ausgenommen ?BahnSpar?-Tarife)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für DERTOUR-Bahnfahrkarten. ?Bahn Spar?-Tarife: Nach
Festbuchung erfolgt keine Erstattung.
19.4 Ferienwohnungen, Apartments, Hütten, Wohnmobile, Camper, Hausboote, Ferienhäuser und
Boote
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% pro Wohneinheit
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% pro Wohneinheit
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85% pro Wohneinheit
19.5 Hotel-Buchungen mit Flextarif
bis 1 Tag vor Reisebeginn kostenfrei;
ab dem Anreisetag 85% des Reisepreises.
19.6 Hotel-Buchungen mit Spartarif
nach Festbuchung 85% des Reisepreises.
19.7 Schiffsreisen
bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;
vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;
vom 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1.Tag vor Einschiffungsdatum 90% des Reisepreises
19.8 Mietwagen
Bis 24 Stunden vor Anmietung fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 24 Stunden vor
Anmietung betragen die Stornierungsgebühren 95%.
19.9 Wohn-/Campmobile
bis 45. Tage vor Reiseantritt 20%;
vom 44. Tag bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%;
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vom 34. Tag bis 25. Tag vor Reiseantritt 70%;
vom 24. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.10 Motorräder
Einzelmiete
bis 31. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren
vom 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Gruppenmiete ab 6 Motorrädern
Bis 61. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren
Vom 60. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 20. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
19.11 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Ausflüge, Besichtigungstouren und
Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.
Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden
Stornobedingungen der einzelnen Kataloge:
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2025 - 31.03.2026)
19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Kurzreisen, Fähren, Inlandsflüge Französisch Polynesien,
Transfers und Ausflüge (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Zugreisen, Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien,
Premium Resorts & Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der Südsee
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%;
ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90%.
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2025 - 31.03.2026)
19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Transfers, Ausflüge, Fähren, Hochzeitspakete
(jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13, 19.14 und 19.15)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen, Kurzreisen
?Knight Inlet Lodge?, ?Farewell Harbour Lodge?, ?Romantische Privatinsel für Zwei?, ?Algonquin
mit den Kanu-Lodge?, Hotel ?Wickaninnish Inn?, ?Echo Valley Ranch & Spa?, ?Cathedral Mountain
Lodge?, ?Ten-ee-ah Lodge?, ?Arowhon Pines?, Ausflüge zur Bären- und Walbeobachtung, ?Sorrel
River Ranch?, ?Mammoth Mountain Inn?, ?Hale Pau Hana Resort?, Oahu Strandhochzeit,
Ferienwohnungen USA, ?Naturereignis Rocky Mountains?, ?USA Rocky Mountains & Rocky
Mountaineer?, Parks Canada Discovery Pass
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
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19.14 Gruppenreisen ?Kanadas Traum auf Schienen?, ?Auf dem Seeweg nach Alaska?, Westkanada
& die Inside Passage?, ?Lockruf des Goldes?, ?Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge? & ?Auf
den Spuren der Eisbären?, Kurzreisen ?Great Bear Adventure?, ?Heli-Hiking in den Rocky
Mountains?, ?Glamping mit Walen & Bären?, ?Orca Camp hautnah?, ?Orca Camp Family Adventure?
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises.
19.15 Eintrittskarten, ?America the Beautiful?-Nationalparkpass, innerhawaiianische Flüge
bis zum Anreisetag 95%.
MEIERS WELTREISEN AFRIKA · ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.12 Apartments, Privatreisen, Autoreisen
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Namibia Flugsafari
45 Tage vor Reiseantritt 15%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
am Anreisetag 90% des Reisepreises.
19.14 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in
Südafrika und Namibia
bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%;
41. bis 30.Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30%;
21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50%;
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.15 Game Reserves/Lodges Südafrika
bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%;
75. bis 61. Tag vor Reiseantritt 25%;
60. bis 46. Tag vor Reiseantritt 75%;
45. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.16 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%;
44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%;
ab 21 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
19.17 Zugreisen ROVOS Rail
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
19.18 Inlandsflüge in Oman und Afrika, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden:
nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.12 Apartments, Ferienwohnungen, Privatreisen, Autoreisen, Reisen für Selbstfahrer,
Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
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19.13 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia
bis zum 90 Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 89. Tag 45%;
ab dem 41. Tag 80%;
ab 10. Tag 90% des Reisepreises.
19.14 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line ? Mekong hautnah, Rundreisen in Bhutan
bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 93. Tag 50%;
ab dem 63. Tag 75%;
ab 33. Tag 95% des Reisepreises.
19.15 Alle Flüge innerhalb Asiens nach Festbuchung
100% des Reisepreises.
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.12 Apartments, Ferienwohnungen, Gruppenreisen,
Privatreisen, Reisen
für Selbstfahrer, Schiffsreisen, Segeltörns,
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen
vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
ab dem 6. Tag vor Hochzeitstermin 100% des Paketpreises.
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026)
19.12 Privatreisen, Autoreisen, Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Innerkaribische Flüge
Bei innerkaribischen Flügen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten teilweise
gesonderte Stornobedingungen gemäß System.
19.14 Rundreisen, Ausflüge, Mietwagen sowie Casas Particulares, und Flexipass in Kuba
bis 46 Tage vor Reiseantritt EUR 60;
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 10%;
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25%;
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40%;
vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 60%;
vom 2. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab 24 Stunden vor Reiseantritt 95% des Reisepreises.
19.15 Schiffsreisen
a) Katamarane
bis 90 Tage vor Einschiffung 25%;
vom 89. bis 60. Tag vor Einschiffung 50%;
vom 59. bis 30. Tag vor Einschiffung 75%;
ab 29 Tage vor Einschiffung 100% des Reisepreises.
b) Star Clippers
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%;
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%;
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%;
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%;
ab Einschiffung oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.
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c) Saling Classics
bis 120 Tage vor Reisebeginn 30% ;
ab dem 119. Tag vor Reisebeginn 60% ;
ab 30 Tage vor Reisebeginn 90% des Passagepreises.
d) Kreuzfahrten
Das Umbuchungsentgelt beträgt in der Regel 100,00 ? pro Person. Umbuchungen,
Namensänderungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach werden Änderungen
als Stornierung (lt. den Rücktrittspauschalen) und Neubuchung behandelt.
MEIERS WELTREISEN MEXIKO · MITTELAMERIKA · SÜDAMERIKA (01.11.2025 -
31.10.2026)
19.12 Rundreisen ?Andenmystik & Colca Canyon mit Komfort erleben?, ?Andenmystik mit Komfort
erleben?, ?Ecuador auténtico?, ?Inkazentren, Kolonialpracht & einzigartige Naturschauspiele?,
?Farbenfrohes Ecuador Intensiv? und Kurzreisen ?Galápagos Island Hopping?, ?Ausflüge rund
um Santa Cruz? und Kreuzfahrt ?M/V Legend? auf den Galápagos-Inseln sowie Inlandsflüge
zwischen Ecuador Festland und Galápagos
bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.13 Schiffsreisen, Kurzreise ?Sacha Lodge? in Ecuador
bis 33 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab dem 32. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.14 Kurzreise ?Scalesia Lodge?, Anakonda Flusskreuzfahrt
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%;
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
19.15 Karnevalspakete Rio de Janeiro
nach Festbuchung 90% des Reisepreises.
19.16 Inlandsflüge, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden:
nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN · NEUSEELAND · SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027)
19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Kurzreisen, Fähren, Inlandsflüge Französisch Polynesien,
Transfers und Ausflüge (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
19.13 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien, Premium Resorts
& Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der Südsee
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%;
ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75%;
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90%.
19.15 Zugreisen, Longitude 131
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises
MEIERS WELTREISEN USA · KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027)
19.12 Hotels, Autoreisen, Gruppenreisen, Transfers, Ausflüge, Fähren, Hochzeitspakete (jeweilige
Ausnahmen: siehe 19.13, 19.4 und 19.5)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH, Stand: August 2025
Seite 15 von 15
19.13 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen, Kurzreisen
?Knight Inlet Lodge?, ?Farewell Harbour Lodge?, ?Romantische Privatinsel für Zwei?, ?Algonquin mit
den Kanu-Lodge?, Hotel ?Wickaninnish Inn?, ?Echo Valley Ranch & Spa?, ?Cathedral Mountain
Lodge?, ?Ten-ee-ah Lodge?, ?Arowhon Pines?, Ausflüge zur Bären und Walbeobachtung, ?Hale
Pau Hana Resort?, Oahu Strandhochzeit, Ferienwohnungen USA, ?Naturereignis Rocky Mountains?,
?USA Rockies & Canyon Spirit?, Parks Canada Discovery Pass
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 59. Tag 50%;
ab dem 30. Tag 95% des Reisepreises.
19.14 Gruppenreisen ?Kanadas Traum auf Schienen?, ?Auf dem Seeweg nach Alaska?,
?Westkanada: Naturwunder, Kulturen und Küstenwelten?, ?Westkanada & die Inside Passage?,
?Lockruf des Goldes?, ?Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge? & ?Auf den Spuren der
Eisbären?, Kurzreisen ?Great Bear Adventure?, ?Heli-Hiking in den Rocky Mountains?, ?Glamping
mit Walen & Bären?, ?Orca Camp hautnah?, ?Orca Camp Family Adventure?
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 60. Tag 95% des Reisepreises.
19.15 Eintrittskarten, ?America the Beautiful?-Nationalparkpass, innerhawaiianische Flüge
bis zum Anreisetag 95%.
MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD
19.12 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen:
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 41. Tag 35%
ab dem 29. Tag 40%
ab dem 21. Tag 50%
ab dem 14. Tag 70%
ab dem 6. Tag 80% des Reisepreises
Abweichende Entschädigungspauschalen
Von den hier aufgeführten Entschädigungspauschalen abweichende gesonderte
Stornobedingungen sind bei dem jeweiligen Produkt in der EDV hinterlegt und werden
bei Buchung bzw. auf der Reisebestätigung entsprechend ausgewiesen.
Veranstalter
MEIERS WELTREISEN · Eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Britta Fischer, Matthias Lange, Stefan Römheld,
Sven Schikarsky, Mark Tantz