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Qualitätssiegel
Erforderliche Impfungen

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - besteht bei Ärzten, und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Zahnärztliche Behandlung ist i.d.R. keine Leistung nach dem maltesischen Krankenversicherungsrecht. Die großen Krankenhäuser sind St. Luke's in Gwardamanga auf Malta und Gozo General Hospital auf Gozo.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Hinweis

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen und über neun Monate alt sind. Kinder unter neun Monaten, die aus diesen Gegenden einreisen, werden u. U. in Quarantäne genommen oder unter Beobachtung gestellt. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die den Transitraum in Malta nicht verlassen.