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Beratung & Buchung
0341 - 12 45 800
Mo - Fr: 08 - 22 Uhr, Sa - So: 10 - 20 Uhr
Qualitätssiegel
Zollfrei einkaufen

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
Eau de Toilette und Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Haarfön und Rasierapparat
und Wertsachen bis 100 E£.

Anmerkung: Personen, die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras, Computern und Mobiltelefonen reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben, sofern sie einen Aufenthalt von mehr als 4 Wochen planen. Falls die Gegenstände im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.

Einfuhrverbot

Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch), Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Ausfuhrverbot

Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (mehr als 100 Jahre alt), alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist einer Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen

Für die Ausfuhr von Teppichen wird eine Genehmigung des Handelsministeriums benötigt.