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Anmerkung

Die bislang teilweise angewandte Praxis von Reisenden, nach Ablauf der visumfreien Periode die Türkei für einen Tag zu verlassen, um danach erneut visumfrei einzureisen, wird von den türkischen Behörden seit Anfang 2012 unterbunden. Für längere Aufenthalte ist deshalb unbedingt vor Abreise ein dementsprechendes Visum einzuholen.
  Wer für die Besteigung des Berges Ararat ein Visum erhalten hat, benötigt für einen eventuellen weiteren Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die sofort nach der Bergbesteigung bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüÄŸü) beantragt werden muss.

Hinweis

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Reisepass

Deutsche Reisepässe dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die während des Aufenthalts gültig sind, werden empfohlen. Österreichische und schweizer Reisepässe müssen noch mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum gültig sein. Hinweis: Für die Beantragung eines e-Visums, das u.a. österreichische Staatsbürger beantragen können, wird bei Einreise eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von 6 Monaten verlangt.  
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).

Hinweise zu Reisen mit Kindern

Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine besonderen Vorschriften. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

[2] EU-Länder und Schweiz (Lettland für 30 Tage), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Lettland (ab 30 Tagen), Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Zypern (Siehe [3] E-Visum).   Visum bei der Einreise (Das Visum bei der Einreise wurde abgeschafft. Als Übergangsmaßnahme stehen zurzeit an den Flughäfen elektronische Visa-Desks, an denen man e-Visa für touristische und geschäftliche Aufenthalte beantragen kann. Es wird jedoch allen visumpflichtigen Reisenden dringend empfohlen, das e-Visum vor der Abreise zu beantragen.)
E-Visum (Online-Visum) für touristische und Geschäftszwecke U.a. Staatsbürger der im Folgenden genannten Länder sind dazu berechtigt vor der Abreise ein Online- Visum auf der Homepage der türkischen Regierung https://www.evisa.gov.tr für touristische und geschäftliche (Handel) Aufenthalte beantragen. (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden. Einige Nationalitäten müssen mit Turkish Airlines einreisen, wenn sie ein E-Visum nutzen.):
[3] Österreich, Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Zypern.
 

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Reisende sollten stets ihren Reisepass bei sich haben, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.

Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.

Antragstellung

I. Allg. persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ob auch eine postalische Antragstellung möglich ist, ist im Einzelfall zu erfragen. 

Antragstellung

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets. Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. E-Visum (a) Kreditkarte, (b) Flugreservierung, (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
 

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara. 

Einreisebeschränkungen

Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.

Unterlagen

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der noch mindestens 60 Tage über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets.

Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

E-Visum

(a) Kreditkarte,

(b) Flugreservierung,

(c) Reisepass, der noch mindestens 60 Tage über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.

Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Von Ausnahmen abgesehen, müssen die Ausweisdokumente bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit genutzt werden. In der Praxis werden allerdings gültige Ausweisdokumente dringend empfohlen: [1] Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweiz und Spanien. Hinweis für deutsche Reisende: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
 

Dokumente bei der Einreise

Staatsbürger bestimmter Nationalitäten (jedoch nicht EU-Bürger und Schweizer) müssen unterschiedlich hohe Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).