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Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Pass mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein, 3 Monate sind empfohlen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis. Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Türkei: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum. Hinweis: Allein reisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz (ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise). (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder ein gültiges Schengen-Visum (Kategorien A und C) oder ein gültiges nationales Visum (Kategorie D) besitzen.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Hinweis für türkische Staatsangehörige:
Staatsangehörige der Türkei benötigen kein Transitvisum, wenn sie über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder über ein Visum für ein Schengen-Land oder über ein gültiges Schengen-Visum verfügen oder wenn sie über eine Aufenthaltsgenehmigung für Liechtenstein, Rumänien oder Zypern verfügen oder wenn sie ein gültiges Visum für einen kurzen oder einen langen Aufenthalt für Rumänien oder Zypern haben. Türkische Staatsangehörige und ihre mitreisenden Kinder brauchen auch kein Transitvisum, wenn sie mit einem EU-Staatsbürger verheiratet sind, zusammen mit diesem nach oder durch Bulgarien reisen und bei der Einreise die Heiratsurkunde vorlegen.

Visagebühren

Auskünfte über ggf. erforderliche Visa und deren Gebühren erteilen die konsularischen Vertretungen. Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

I.d.R. 3 Monate (einmalige Einreise). Visa zur mehrmaligen Einreise haben eine Gültigkeit von 3, 6 oder 12 Monaten für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Halbjahr.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). U. U. ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und noch zwei leere Seiten enthält; Kopie der relevanten Seiten.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel in Höhe von 50 € pro Tag (jedoch mindestens 500 € oder Hotel- bzw Pauschalreisevoucher, s. (h)), bei Pkw-Reisen zusätzlich 200 €.
(e) Nachweis einer in der EU gültigen Krankenversicherung.
(f) Reisebestätigung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist; u. U. Kopie.
(h) Touristen: Beleg über im Voraus bezahlte touristische Dienstleistungen (Hotels, Tickets etc.).
(i) Private Besuche: Beglaubigte Einladung.
(j) Geschäftsvisum: Beglaubigtes Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
(k) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. (l) Minderjährige: Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige, die alleine reisen oder in Begleitung von nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten. Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag erforderlich. HIV-Test: Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Bulgarien aufhalten wollen, müssen sich ihre Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig.

Bearbeitungszeit

5-10 Werktage zzg. Postweg. Die Expressbearbeitung in München dauert 3-4 Werktage, in Bern 3 Werktage.

Personalausweis

[1] Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 50 €/Tag, gilt auch für Kurz- und Transitreisen, insgesamt nicht weniger als 500 €, oder über einen Voucher über im Voraus bezahlte Dienstleistungen).

Impfungen

HIV-Test: Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

Meldepflicht

Reisezielangabe bei der Einreise: Individualreisende, die keine EU-Bürger sind, müssen Zielort, Reisezweck und Anschrift ihres Aufenthalts in Bulgarien bei der Einreise angeben. Das Anmeldeformular erhalten Reisende an den Grenzen. Bei der Einreise auf dem Luftweg ist die Anmeldekarte bereits im Flugzeug auszufüllen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen. EU-Bürger müssen bei Aufenthalten von über 90 Tagen bei der Ausländerbehörde am Aufenthaltsort ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen.

Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden müssen eine in Bulgarien gültige Krankenversicherung nachweisen. Bei EU-Bürgern ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend, es empfiehlt sich jedoch dringend zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.