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Qualitätssiegel
Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Thailand eingeführt werden (Personen jeden Alters mit eigenem Reisepass):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Wein oder Spirituosen;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch. Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden Waren einen Gesamtwert von 10.000 BHT pro Person, müssen sie schriftlich deklariert werden. Eine schriftliche Deklaration von Goldschmuck ist dringend angeraten, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden. Der Kauf von Warenfälschungen ist verboten.

Einfuhrverbot

Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Fleisch und Fleischprodukten der meisten Länder, Drogen und Betäubungsmitteln sowie pornografischen Erzeugnissen ist verboten. Drogenbesitz wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe geahndet.

Ausfuhrbeschränkungen

Für die Ausfuhr von Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des thailändischen Department of Fine Arts erforderlich. Ohne Ausfuhrgenehmigung erlaubt ist die Ausfuhr einer kleinen Buddhastatue aus neuer Produktion (um den Hals tragbar). Die Ausfuhr von Buddhastatuen und -abbildungen ist ansonsten nur für religiöse, kulturelle und Studienzwecke erlaubt; eine Genehmigung des thailändischen Department of Fine Arts ist erforderlich.

Ausfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.