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Qualitätssiegel
Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
2 l Wein;
250 ml Eau de Toilette und bis zu 50 ml Parfüm;
1 Packung homöopathische Erzeugnisse;
Medikamente für den persönlichen Gebrauch während der Reise;
 
Geschenke im Gesamtwert von 300 € (auf dem Landweg) bzw. 430 € (im Flugverkehr).

Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen). Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.

Einfuhrbeschränkungen

Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen

Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden ?Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt? der Europäischen Kommission.) Achtung: Aus Kroatien dürfen bei der Einreise nach Deutschland 300 Zigaretten (Personen ab 17 J.) importiert werden.