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Hinweis

EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Limnitis bei Kato Pygros, Agios Dometios in Nikosia, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos, Zodhia bei Astromeritis. Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist, liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben. Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen. Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.  

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Sorgeberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne Weiteres möglich.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder und Schweiz.

Transit

Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum für Zypern, wenn sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat oder für einen Staat der Europäischen Freihandelsassoziation oder für Andorra, Monaco, Kanada, Japan, San Marino oder für die Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Visaarten

U.a. Einfach-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum.

Visagebühren

Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz  Kurzzeitvisum (Kategorie C): 15 € Transitvisum: 15 € Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €  
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.

Gültigkeitsdauer

Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung. Transitvisum: max. 5 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft. Postalisch nur für Antragsteller, die mehr als 300 km von einem Konsulat entfernt wohnen. Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel und/oder Arbeitsbescheinigung.
(e) Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
(f) Gebühr in bar.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die am Tag der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
(h) Hotelreservierung oder im Falle privater Unterkunft ausgefülltes Formular Assumption of Responsibility Form (falls der Gastgeber nicht Zypriote ist, Kopie seiner "ARC" beifügen.
(i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsgrund. Mögliche weitere Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden.

Bearbeitungszeit

Persönliche Antragstellung: am selben Tag.
Postalische Antragstellung: ca. 1 Woche.
4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.

Einreisebeschränkungen

Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz.

Dokumente bei der Einreise

Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Verlängerung des Aufenthalts

EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Zypern aufhalten wollen, müssen binnen 8 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizei ein ?Alien Registration Certificate? und vor Ablauf der drei Monate ab Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Ministry of the Interior, Civil Registration & Migration Department, Nicosia, Tel.: 00357 22 804 400, 22 804 500, migration@cytanet.com.cy)  beantragen. Dies ist auch für längere Aufenthalte in Nordzypern erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Haustieren unter 3 Monaten ist verboten. Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: 24 30 42 75), in Limassol (Tel: 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Einfuhr von Hautieren unter www.mfa.gov.cy
 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Die Einfuhr der Hunderassen American Pitbull, American Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Tosa Inu, Dogo argentino und Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro und Brazilian Mastiff ist verboten.