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Anmerkung

Wer auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama einreist, sollte darauf achten, dass er sowohl den costa-ricanischen Ausreisestempel als auch den panamaischen Einreisestempel in seinem Reisepass erhält. Ohne sie kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen (Inhaftierung oder Rücksendung an die costa-ricanische Grenze auf eigene Kosten).  

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Reisepass. (Achtung: bei Anreise über die USA besteht mit dem Kinderreisepass Visumpflicht. Nur der Reisepass ist für die visumfreie Ein- und Durchreise nutzbar.)

Österreicher: Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Eltern mit ihren Kindern, sollten sie (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Reisen Minderjährige unter 18 Jahren alleine oder nur mit einem Elternteil, müssen sie über eine notariell beglaubigte Vollmacht des abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Eltern - in spanischer Sprache - verfügen.
  Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.

Achtung: Touristen, die per Schiff einreisen, erhalten bei der Einreise ein Visum von nur 72 Stunden. Wer sich länger in Panama aufhalten möchte, muss bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen ein reguläres Touristenvisum beantragen. Schiffsreisende müssen bei der Einreise eine Einreisegebühr in Höhe von 100-200 $ bezahlen. 

Visaarten

Einreisevisum.

Visagebühren

Bei Visumpflicht sind die Gebühren je nach Nationalität unterschiedlich und sollten bei Antragstellung erfragt werden.

Gültigkeitsdauer

30 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalte von i.d.R. 30 Tagen (u. U. auch für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen). Eine Verlängerung vor Ort ist bei der Dirección Nacional de Migración y Naturalización möglich

Antragstellung

Zuständiges Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare (blog-panahamburg.com/wp-content/uploads/2014/06/visaPANAMA.pdf).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Nachweis des Hin- und Rückflugtickets.
(e) Gebühr.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Einladungsschreiben einer Person, die für den Gast bürgt.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich bzw. die Schweiz.
(i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Zweck und Finanzierung der Reise.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für Zustellung des visierten Passes.  

Bearbeitungszeit

Alle Visa müssen persönlich beantragt werden. Ausstellung u. U. sofort (sollte vorab telefonisch bestätigt werden), ansonsten ca. 3 Tage plus Postweg.
Genehmigungspflichtige Visa: 2-3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (US$500 oder Kreditkarten).

Dokumente bei der Einreise

(a) Reisepass.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel (500 US$ oder Kreditkarten).

Verlängerung des Aufenthalts

Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als 30 Tage, muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist bei der Ausländerbehörde (Dirección de Migración) eine Ausreisegenehmigung, die in der Regel bis zu einem Gesamtaufenthalt von drei Monaten erteilt wird.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein internationaler Heimtierpass, ein internationales Gesundheitszeugnis, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 30 Tage und maximal 16 Monate vor der Einreise u.a. gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama beglaubigt werden. Des Weiteren ist eine Einfuhrgenehmigung vom Veterinäramt (Departamento de Sanidad Animal, Ministerio de Agricultura Comercio e Industrias, Apartado 1631, Panama City) erforderlich. Einige Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann u. U. beim Veterinäramt beantragt werden. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Für Vögel gelten besondere Einfuhrbestimmungen.