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Übersicht

Hinweis

Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch über die Ausreise hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (max. 180 Tage) oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (max. 120 Tage) bei der Einreise gegen die Vorlage von Reisepass,  Rück- oder Weiterreiseticket und Hotelreservierung sowie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel (mindestens 100 US$ pro Tag) (der Nachweis über ausreichende Geldmittel wird in der Praxis nur sehr sporadisch verlangt) für den Aufenthalt eine "Entry Permit" erhalten: (a) EU-Länder, (b) Schweiz und (c) Türkei.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise und ausreichender Geldmittel sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Dauert der Transit mehr als 24 Stunden, ist das Transitvisum vor Antritt der Reise einzuholen.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Gültigkeitsdauer

Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise: verschieden je nach Nationalität.
Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. Verlängerung des Aufenthalts) beantragt werden.

Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular (auf Englisch auszufüllen) (passport.govmu.org/English//DOCUMENTS/VISA_%20FORM_MTIUS.PDF).
(b) 2 Passfotos.
(c) Kopie aller relevanten Seiten des Reisepasses (Foto, Nationalität, Reisepassnummer und Behörde, die den Reisepass ausgestellt hat) - nicht das Original.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungsbestätigung etc.).
(f) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) bei Besuchsreisen: Einladung der zu besuchenden Person mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Verwandtschaftsverhältnis bzw. Art der Beziehung.
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung der Genehmigung. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Gültiges Rückflugticket.
(c) Nachweis ausreichender Geldmittel (mindestens 100 US$ pro Tag).
(d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Bearbeitungszeit

3-4 Wochen.

Einreisebeschränkungen

Reisepässe, die u.a. von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. Verlängerung des Aufenthalts).

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 100 US$ pro Tag). Der Nachweis darüber wird in der Praxis sehr sporadisch verlangt.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts (mindestens 100 US$ pro Tag) (der Nachweis über ausreichende Geldmittel wird nur sehr sporadisch verlangt) verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Verlängerungen werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12 19). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft (Ministry of Agriculture, Veterinary Services, Food Technology and Natural Resources, Port Louis) und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen bis 2 Monate.
Anmerkung: Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden. Für wirbellose Tiere besteht Einfuhrverbot.