Übersicht Hinweis Handgepäckregelungen: Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich: Fluggäste können Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden. Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise. Reisegepäck: Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor. Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung stecken. Feuerzeuge sind sowohl in den Sicherheitsbereichen von Flughäfen als auch an Board von Flugzeugen verboten. E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Hinweis Fluggesellschaften, die die Vereinigten Staaten anfliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden Zugriff auf alle vorhandenen Passagierdaten zu gewähren. Anmerkung: Aufgrund der sich vor allem in der letzten Zeit häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen). Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein. Die Reisepässe von Teilnehmern am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit) müssen während des Aufenthalts gültig sein. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass. Ausländer sollten während ihres Aufenthalts in den USA jederzeit ihren Reisepass bei sich tragen. In einigen Staaten wie in Louisiana ist es Pflicht, den Reisepass ständig bei sich zu tragen. Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) benutzt werden zu können. Pässe, die am oder nach dem 26.10.2005 ausgestellt worden sind, müssen über ein digitales Foto verfügen. Biometrische deutsche Reisepässe: In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig. Biometrische österreichische Reisepässe: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr. Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden. Biometrische Schweizer Reisepässe: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt zur visumfreien Reise in und durch die USA. Der E-Pass 03 und der E-Pass 06 berechtigen ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern zumindest der E-Pass 03 vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der E-Pass 03 und der E-Pass 06 werden seit dem 1.3.2010 nicht mehr ausgestellt, die Reisepässe bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig. Einreise mit Kindern Deutsche: Kinder und Babys benötigen ihre eigenen elektronischen Reisepässe (e-Reisepässe), um visumfrei in die USA einreisen zu können. Kinderreisepässe sind für die visumfreie Einreise in die USA nur dann gültig, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurden. Österreicher: Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisierten Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Reisepässe für Kinder sind für Kinder unter 2 Jahren zwei Jahre lang gültig, für Kinder unter 12 Jahren fünf Jahre gültig und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig. Schweizer: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumfreien Reise in und durch die USA. Der E-Pass 06 wird seit dem 1.3.2010 nicht mehr ausgestellt, die Reisepässe bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Der Pass 10 wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgestellt, er ist maximal 5 Jahre gültig, längsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visum Allgemein erforderlich. Visa Waiver Program (VWP): U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s. Anmerkung - Einreisebestimmungen): Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern); Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt (US-Visit-Programm). Einreisebestimmungen Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie: - im Besitz eines während des Aufenthalts gültigen und den Bestimmungen entsprechenden maschinenlesbaren Reisepasses (vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt) oder e-Reisepasses sind; - mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen; - über ein Rück- oder Weiterflugticket verfügen (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf) und - im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization, s. Meldepflicht/Compulsory Registration) sind. Achtung: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Reisende ohne gültige ESTA-Genehmigung bereits beim Check-in zurückzuweisen. Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 200 USD für F-/M-Visa und 180 USD für J-Visa und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-160 von allen Antragsstellern eingereicht werden. Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich. Anmerkung - Reisepaß/Visa Aufgrund der sich häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Kontaktadressen). Transit Nur für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s. Visum) gilt der visumfreie Transit durch die USA, wenn sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen: - bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland, - der Transitraum wird nicht verlassen, - nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften), - nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten. - Teilnahme am Secure Flight Programm. Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum. Visaarten NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum. Visagebühren Deutsche, Österreicher und Türken: Die folgenden Visum-Antragsgebühren gelten u. a. für Deutsche, Österreicher und Türken: 152 € (160 US$) (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B, C, D, F, I, J, M) Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr (Internet: www.fmjfee.com). 180,50 € (190 US$) (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R). Bezahlung der Bearbeitungsgebühr online http://ustraveldocs.com/de. Schweizer und Türken: Die folgende Visumantragsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken. 160 CHF (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B , C, C1/D, D, F, I, J, M. Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr (Internet: www.fmjfee.com). 190 CHF (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R) Bezahlung nur per Postscheckkonto oder Internet-Banktransfer. Gültigkeitsdauer Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate. Antragstellung In Deutschland und in Österreich: Eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) ist erforderlich. Der Termin für das persönliche Interview sollte möglichst 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn liegen. Weitere Informationen über die Terminvereinbarung unter german.germany.usembassy.gov/visa/niv/terminvereinbarung/. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form - EVAF) online unter http://evisaforms.state.gov oder unter http://ustraveldocs.com/de eingereicht werden (Formular DS-160). Alle Antragsteller für J, F, und M-Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller für H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisumkategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen ebenfalls das elektronische Visumantragsformular (DS-160) verwenden, das auch auf der Internetseite der Amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/ erhältlich ist. Das EVAF steht auch in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Berlin bearbeitet alle Anträge für Nicht-Einwanderungs-Visa, außer K (Verlobten-), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa. Frankfurt bearbeitet alle Anträge außer A, G, und NATO Visa. München bearbeitet alle Anträge für Nicht-Einwanderungs-Visa, außer K (Verlobten-), E-1 (Handels), E-2 (Investoren) Visa, A, G, und NATO Visa. In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen. Ein Interview-Termin muss online über www.ustraveldocs.com/ch vereinbart werden. Auch die Visa-Bearbeitungsgebühr kann online über ustraveldocs bezahlt werden oder mittels Geldüberweisung von einer größeren schweizer Bank. Antragstellung (a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten muss. (b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften german.germany.usembassy.gov/visa/niv/foto. (c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160) (downloadbar auf den Internetseiten der amerikanischen Botschaften z.B. german.germany.usembassy.gov/visa/niv/antragsformular2/). (d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige. (e) Gebühr (kann online ustraveldocs.com/de über das ?Sofort?-System oder online mit Bankkarte oder per elektronischer Überweisung oder per Überweisung bezahlt werden) (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen). (f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer. (g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes. (h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Achtung: Eventuell müssen weitere bzw. ausführlichere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren. Bearbeitungszeit Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den Registrierungsmaßnahmen kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen. Ab dem Interviewtermin in der Regel 5-7 Werktage. Im Sommer und zu Weihnachten bis zu 14 Tagen. Der Antrag sollte möglichst 8-12 Wochen vor der geplanten Abreise online eingereicht werden und man sollte sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin bemühen. Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich. Einreisebeschränkungen Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert. Lettische Staatsbürger können nur einreisen, wenn ihr Reisepass nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt worden ist. Inhaber spanischer Reisepässe, die vor 2006 ausgestellt wurden, sollten sich beim zuständigen Konsulat erkundigen, ob diese den Anforderungen für eine visumfreie Einreise erfüllen. Unterlagen (a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten muss. (b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften german.germany.usembassy.gov/visa/niv/foto. (c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160) (downloadbar auf den Internetseiten der amerikanischen Botschaften z.B. german.germany.usembassy.gov/visa/niv/antragsformular2/). (d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige. (e) Gebühr (kann online ustraveldocs.com/de über das ?Sofort?-System oder online mit Bankkarte oder per elektronischer Überweisung oder per Überweisung bezahlt werden) (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen). (f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer. (g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes. (h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Aktueller Hinweis |