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Übersicht

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des nicht mitreisenden Elternteils. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren Aufenthalt von bis zu 183 Tagen, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen (Achtung: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer wird vom peruanischen Grenzbeamten bestimmt und sollte ggf. sofort reklamiert werden. Häufig wird eine Aufenthaltsdauer von lediglich 3 Monaten eingetragen.): (a) EU-Länder und Schweiz; (b) Türkei. [1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig (s. Meldepflicht).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Sitzplätze verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Studenten- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.

Visagebühren

Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €.
Die Gebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.

Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 33 CHF.
Die Gebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.

Hinweis: Studentenvisa werden von den konsularischen Vertretungen derzeit nicht ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 12 Monate gültig für eine Aufenthaltsdauer von max. 183 Tagen.
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig für eine Aufenthaltsdauer von max. 183 Tagen.

Antragstellung

Persönlich im Konsulat bzw. in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1-2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens Monate gültig ist (Bei Beantragung eines Geschäftsvisums in München ist eine Kopie der personenbezogenen Daten ausreichend. Der Reisepass muss dann beim Interview im Original vorgelegt werden.).
(d) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise und Unterkunftsnachweis bzw. Einladung.
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder mit Verrechnungsscheck; auch per Überweisung mit Beleg).
(f) Nachweis, dass der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat.
(g) Privatreisen: Einladungsschreiben oder Einkommensnachweis.
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Firmenschreiben mit Besuchsanlass und zu besuchenden peruanischen Firmen. (k) Einladung des Geschäftspartners in Peru.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Reisen in das Amazonasgebiet: Gelbfieberimpfung für alle Reisenden vorgeschrieben.

Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.

Dokumente bei der Einreise

Gelegentlich muss das Rück- bzw. Weiterflugticket vorgelegt werden. 

Verlängerung des Aufenthalts

Touristen- und Geschäftsvisa sind nicht verlängerbar. 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Benötigt wird auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.