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Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden entweder beim Check-in erfasst oder können von den Reisenden schon vor der Anreise zum Flughafen in einem Online-Formular eingegeben werden. Ein druckfähiges Formular ist unter https://res.aircanada.ca/APIS/?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladbar.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (sollte jedoch möglichst noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein, weil das einige Fluggesellschaften verlangen).

Anmerkung: Staatsbürger von Polen und Litauen benötigen zur Einreise einen maschinenlesbaren Reisepass mit Chip.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, ab 12 Jahren nur mit eigenem Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Mitreisende visumpflichtige Kinder ab 18 Jahren müssen jeweils einen eigenen Visumantrag stellen.

Achtung: Personen unter 18 Jahren, die allein oder mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten oder einer anderen Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde einreichen. Der mitreisende Elternteil sollte Dokumente vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass es sich um sein eigenes Kind handelt.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien).

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Die Einführung einer elektronischen Anmeldung (Electronic Travel Authorization Program - eTA) für Einreisende auf dem Luftweg ist für den 15. März 2016 geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird für EU-Bürger (Ausnahmen: Bulgarien, Rumänien) und Schweizer ein eTA verpflichtend. Seit dem 1. August 2015 kann ein eTA online beantragt werden, ab dem 15. März 2016 ist die Einholung des eTA obligatorisch. 

Visaarten

Besucher- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Türken:
Besuchervisum: 70 € (entspricht 100 Can$, einfache Einreise und mehrfache Einreise).
Studienerlaubnis: 105 € (entspricht 150 Can$, enthält Visumgebühr falls ein Visum benötigt wird, Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Studienprogramm ab). Die Gebühren sind wechselkursabhängig. Aktuelle Angaben dazu sind auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Wien zu finden (Internet: www.canadainternational.gc.ca/austria-autriche/index.aspx). Zusätzliche Bearbeitungsgebühr der VFS Services Germany GmbH: 32,78 €.

Gültigkeitsdauer

Visumfreie Einreise bis zu 6 Monate. Die Länge des Aufenthaltes wird bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde festgelegt.

Antragstellung

Per Post oder persönlich bei den zuständigen konsularischen Vertretungen oder bei den zuständigen Canada Visa Application Centres (CVAC) (s. Kontaktadressen) bzw. online bei Citizenship and Immigration Canada (CIC) (Internet: www.cic.gc.ca/english/visit/). Der Visumantrag sollte spätestens 4 Wochen vor der geplanten Einreise gestellt werden. Für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland ist die Kanadische Botschaft in Wien bzw. das Canada Visa Application Centre (CVAC) in Düsseldorf (betrieben von der VFS Services Germany GmbH) zuständig. Die Kanadische Botschaft in Wien verlangt eine persönliche Visumbeantragung. 

Antragstellung

a) Ausgefüllte Antragsformulare IMM 5257 und IMM 5645.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(c) Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält, sowie Kopie aller relevanten Seiten.
(d) Gebühr (Zahlungsnachweis) (Scheck oder Überweisung, kein Bargeld; Rückerstattung bei Ablehnung des Antrages nicht möglich).
(e) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(f) Nachweis über ein Rückflugticket.
(g) Nachweis eines gefestigten Aufenthaltsstatus im Herkunftsland.
(h) Urlaubs- und Beschäftigungsnachweis oder Gewerbeanmeldung.
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (die drei letzten Kontoauszüge/Arbeitsvertrag/Einkommenssteuerbescheid).
(j) Einladung des Gastgebers in Kanada oder genaue Angaben über Reisearrangements.
(k) Kopie der Unterlagen des Gastgebers zu dessen Status in Kanada.
(l) Private Krankenversicherung.
(m) ggf. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz.
(n) Verheiratete: Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit der Meldebescheinigung für die ganze Familie.
(o) Personen unter 18 J., die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde und beglaubigte Einverständniserklärung der abwesenden Elternteile.
(p) Gebühr (Überweisungsbeleg). Bei der Visumabholung durch eine andere Person als den Antragsteller ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich. Geschäftsreisen zusätzlich:
(q) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme und Bescheinigung, dass der Reisende ein festes Anstellungsverhältnis hat.

Aufenthaltsgenehmigung

Für die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer beabsichtigt, in Kanada zu studieren oder Zeitarbeit aufzunehmen, sollte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen, da die Erlaubnis vor der Einreise eingeholt werden muss. Wer Zeitarbeit in Kanada aufnehmen will, benötigt eine gebührenpflichtige Arbeitserlaubnis. Eine Studienerlaubnis ist ebenfalls gebührenpflichtig. Inhaber einer gültigen Studienerlaubnis bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen kein weiteres Visum für die Rückkehr aus den USA oder St. Pierre & Miquelon. Wer 18 Jahre und älter ist und beabsichtigt, länger als 6 Monate in Kanada zu arbeiten, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis im Original.

Bearbeitungszeit

Postalisch mindestens 4 Wochen. Persönliche Antragstellung: unterschiedlich, z. T. am selben Tag, aber auch bis zu 2 Wochen und länger.

Unterlagen

(a) Ausgefüllte Antragsformulare IMM 5257 und IMM 5645.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(c) Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält, sowie Kopie aller relevanten Seiten.
(d) Gebühr (Zahlungsnachweis) (Scheck oder Überweisung, kein Bargeld; Rückerstattung bei Ablehnung des Antrages nicht möglich).
(e) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(f) Nachweis über ein Rückflugticket.
(g) Nachweis eines gefestigten Aufenthaltsstatus im Herkunftsland.
(h) Urlaubs- und Beschäftigungsnachweis oder Gewerbeanmeldung.
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (die drei letzten Kontoauszüge/Arbeitsvertrag/Einkommenssteuerbescheid).
(j) Einladung des Gastgebers in Kanada oder genaue Angaben über Reisearrangements.
(k) Kopie der Unterlagen des Gastgebers zu dessen Status in Kanada.
(l) Private Krankenversicherung.
(m) ggf. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz.
(n) Verheiratete: Kopie der Heiratsurkunde zusammen mit der Meldebescheinigung für die ganze Familie.
(o) Personen unter 18 J., die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde und beglaubigte Einverständniserklärung der abwesenden Elternteile.
(p) Gebühr (Überweisungsbeleg).

Bei der Visumabholung durch eine andere Person als den Antragsteller ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(q) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Bestätigung der Kostenübernahme und Bescheinigung, dass der Reisende ein festes Anstellungsverhältnis hat.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts beim Case Processing Centre (CPC) in Vegreville (Alberta) eingereicht werden. Weitere Informationen von Immigration Canada (Internet: http://www.cic.gc.ca/ in englischer oder französischer Sprache).

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern (ausgenommen sind die USA) wird für die Verbringung eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Ggf. wird auch eine Bewilligung vom Canadian Wildlife Service verlangt. Nähere Informationen gibt die Homepage www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Pet Imports. Maximal zwei Vögel dürfen eingeführt werden. Sie müssen sich in den letzten 90 Tagen beim Halter aufgehalten haben. Bei Vögel aus den USA muss der Besitzers den Eigentumsnachweis haben und die Vögel müssen bei der Einreise für gesund befunden werden. Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern dürfen mit einem Gesundheitszeugnis eines lizenzierten Tierarztes eingeführt werden, das das Tier deutlich identifiziert und bescheinigt, dass in dem Herkunftsland während der letzten 6 Monate vor der Einreise kein Tollwutfall aufgetreten ist und dass das Tier in dieser Zeit das Herkunftsland nicht verlassen hat. Ein Impfpass muss eine in den letzten drei jahren durchgeführte Tollwutimpfung nachweisen. Ausgenommen sind Hunde und Katzen unter 3 Monaten.
Für Hunde und Katzen unter 8 Monaten, die bei der Verbringung nach Kanada nicht von ihrem Besitzer begleitet werden, gelten die oben ausgeführten Bestimmungen. Nähere Informationen gibt die Internetseite www.inspection.gc.ca unter der Rubrik Animals - Import und dort unter Pets. Hunde und Katzen aus nicht tollwutfreien Ländern dürfen mit einem gültigen Impfzertifikat eines lizenzierten Tierarztes gegen Tollwut nach Kanada verbracht werden. Das Impfzertifikat muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.