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Übersicht

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ein- und Durchreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise
[1]
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einer Touristenkarte (30 Tage gültig) für einen Aufenthalt von bis zu maximal 90 Tagen (gebührenpflichtige Verlängerung nötig) einreisen: EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Visaarten

Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu max. 90 Tagen kein Visum, sondern eine bei der Einreise erhältliche Touristenkarte.

Touristenkarte: 15 € bzw. 20 CHF (Botschaft) + Porto; 10 US$/ € (am Flughafen). Die Touristenkarte ist 30 Tage gültig und muss verlängert werden, wenn der touristische Aufenthalt länger als 30 Tage dauern soll. 

Die Visumgebühren für Touristen- oder Geschäftsvisa sind im Einzelfall bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erfragen, da sie von der Nationalität, der Dauer des Aufenthaltes und dem aktuellen Wechselkurs abhängig sind.

Gültigkeitsdauer

Touristenkarte: 30 Tage.
Touristenvisum: 60 Tage.
Studentenvisum: bis zu 1 Jahr. Geschäftsvisum: Bis zu 60 Tage gültig, es kann für mehrfache Einreisen genutzt werden.

Antragstellung

Mindestens 2 Wochen vor Abreise persönlich oder per Post im Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten), direkt bei der Einreise am Flughafen und Häfen an Automaten sowie online (Internet: www.dgii.gov.do/tarjetaturistica/en/about/paginas/default.aspx) erhältlich. Es wird empfohlen, sich die Touristenkarten bereits vor der Abreise zu besorgen.
 

Antragstellung

Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden. Touristenkarte: Reisepass, Gebühr, Rück-/Weiterreiseticket. Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung, Unterkunftsnachweis.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg). (g) private Auslandsreisekrankenversicherung. Geschäftsvisum zusätzlich: Entsendungsschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma.

Aufenthaltsgenehmigung

Auskünfte von den konsularischen Vertretungen.

Bearbeitungszeit

Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std. Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

Private Auslandsreisekrankenversicherung, Reisepass, Touristenkarte und ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Soll ein touristischer Aufenthalt länger als 30 Tage dauern, muss man beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (max. 90 Tage) beantragen.

Ausreiseerlaubnis

Flughafensteuer von 20 US$ oder ca. 15 € (meist im Ticketpreis enthalten). Ab einem Aufenthalt von 30 Tagen kommt zusätzlich zur Flughafensteuer eine progressive Gebühr hinzu. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden. Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.