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Übersicht

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden, andernfalls benötigen sie ein "Travel Permit" von der philippinischen Botschaft, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Da diese Regelung in jüngster Zeit verschärft durchgesetzt wird, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der philippinischen Botschaft diesbezüglich ratsam. Das philippinische Gesetz sieht vor, für die Einreise dieser Personen ohne die notwendigen Unterlagen eine Gebühr von jeweils 3120 PP (ca. 55 €) zu erheben und deren Pass bis zur Ausreise am Flughafen einzubehalten. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind: U.a. Touristen aus den folgenden, in der obigen Tabelle genannten Ländern für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (An- und Abreisetag zählt mit), sofern sie im Besitz eines 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepasses, gültiger und vom Reisebüro bestätigter Rück-/Weiterreisetickets und ausreichender Geldmittel sind: EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Besuchsvisum (einmalige Einreise) und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).

Visagebühren

Deutschland und Österreich
Deutsche, österreichische und türkische Staatsangehörige, die in Deutschland oder in Österreich wohnen, erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Touristenvisum für EU-Bürger 27 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, 59 Tage Aufenthalt).
54 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monaten, 59 Tage Aufenthalt). 
81 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, 59 Tage Aufenthalt). Wer einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen plant, kann zwecks Aufenthaltsverlängerung Visa erhalten, die 6 Monate gültig sind.
  Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger, die in der Schweiz wohnen, erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.  Touristenvisum für EU-Bürger und Schweizer 30 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).
60 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig). 
90 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Wer einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen plant, kann zwecks Aufenthaltsverlängerung Visa erhalten, die 6 Monate gültig sind.

Gültigkeitsdauer

Besuchsvisum: 3 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise.
Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft.

 

Antragstellung

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der Botschaft).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Kopie des Rückflug- oder Weiterreisetickets.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar (auch postalisch in bar). Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zum Reiseanlass und Bestätigung der Kostenübernahme. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungszeit

Ca. 5 Werktage. Die Antragsunterlagen sollten 4-5 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung der Philippinen eingehen. Antragstellung in Berlin: In sehr dringenden Fällen Bearbeitung in 1 Arbeitstag möglich (Visumgebühr + 10 €).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Dokumente bei der Einreise

Reisepass, vom Reisebüro bestätigte Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel.

Verlängerung des Aufenthalts

Der Aufenthalt kann bis zu fünf Mal beim Bureau of Immigration, Magallanes Drive, Port Area, Manila, (Tel: (0063) (2) 527 32 48. Internet: www.immigration.gov.ph) oder in einem der Regionalbüros verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsgrenze von einem Jahr darf nicht überschritten werden. Die Visas sind 6 Monate gültig. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich. Die Bearbeitungsgebühren für die Verlängerung betragen zurzeit 3.050 PP.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere werden ein tierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das maximal 30 Tage alte Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war. Des Weiteren ist das Formular "Certification of Authenticity" vom zuständigen philippinischen Konsulat erforderlich (Gebühr: ca. 20 US$). Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.

Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.