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Qualitätssiegel
Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:
400 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 50 Zigarren, 250 g Zigarettentabak (mit 200 Blatt Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak oder 200 g Kautabak oder 200 g blauer Tabak oder 50 g Schnupftabak;
Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22%: 1 Liter;
 
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22%: 1 Liter;
 
Reisende unter 18 Jahren dürfen weder alkoholhaltige Getränke noch Tabakwaren einführen. 
 
Eau de Toilette, Parfüm, Eau de Cologne, Lavendelwasser, Essenz und Lotionen (Gesamtmenge nicht über 600 ml);
 
5 Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel.
1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.
Geschenke, medizinische Geräte und Medikamente zusammen im Wert von bis zu 300 € (Kinder unter 15 J. 145 €).
 
Die Ein- und Ausfuhr von persönlichem Schmuck bis zu einem Wert von 15.000 US$ ist erlaubt. Schmuck der mehr als 15.000 US$ wert ist, muss deklariert werden. Wird Schmuck in der Türkei erworben, sind Kaufnachweise erforderlich.
 
Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich (s. Kontaktadressen).
Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt.
Die Mitnahme eines Kaufbeleges für ein mitgeführtes Mobiltelefon ist empfehlenswert.
 


Einfuhrverbot

Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Ausfuhrverbot

Verboten ist der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern (z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Fossilien). Diese gelten als staatliches Eigentum. Verstöße werden mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gehandet. Dabei spielt der Wert der Antiquitäten keine Rolle. 
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Beantragt werden diese bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen.

Einfuhrbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug wird eine besondere Erlaubnis benötigt.