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Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen. Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Türkei.

Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit. Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Touristen aus Staaten des Schengener Abkommens erhalten bei der Einreise am Flughafen sowie an den Grenzübergängen Bagrationowsk, Chrabrowo und Mamonowo ein Visum für einen Aufenthalt in Kaliningrad von max. 72 Stunden, vorausgesetzt sie verfügen über eine Hotelbuchung.

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.

Ist für die Weiterreise ein Flugzeug- oder Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.

 

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige Einreise: 
35 € (Antragsbearbeitungsgebühr), 70 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
 
Arbeitsvisum mit Arbeitsvertrag:
Einmalige Einreise:  Normalbearbeitung: 72,50 €, Expressbearbeitung: 122,50 €.
Zweimalige Einreise: Normalbearbeitung: 113 €, Expressbearbeitung: 188 €.
Mehrmalige Einreise: Normalbearbeitung: 178,50 €, Expressbearbeitung: 319,50 €.

Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden. Touristenvisa zur mehrmaligen Einreise werden nur ausgestellt, wenn der Reiseverlauf nachgewiesen wird.
Bearbeitungsgebühr beim Russischen Visazentrum: 27 €.

Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise:
58 CHF (reguläre Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen), 
116 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen). Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen.

Gültigkeitsdauer

Aufenthaltsdauer: Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig und gestatten einen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Besucher-/Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monate pro Halbjahr.
Transitvisum: Bis zu 10 Tage. Hinweis: Im Konsulat Bonn in Sameday-Bearbeitung ausgestellte Geschäftsvisa mit Firmeneinladung und Touristenvisa werden immer erst vier Tage nach Ausstellung gültig.

Antragstellung

Deutschland Nur persönlich (nicht per Post) nach Vereinbarung (Termine unter http://berlin.kdmid.ru) beim zuständigen Konsularprovidor: Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in Berlin (Internet: www.vhs-germany.com), Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in Bonn, Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in Frankfurt, Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in Hamburg, Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in Leipzig, Visazentrum der Visa Handling Services GmbH in München. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag dort einreichen.

  Österreich Persönlich bei der zuständigen Konsularabteilung der Botschaft, bei einem Reisebüro oder beim Russischen Visazentrum in Wien (Visa Handling Services GmbH), Rennweg 33B, 1030 Wien, Tel: +43 (120) 56 55, Internet: www.vhs-austria.com. Schweiz Nur persönlich (nicht per Post) bei der zuständigen Botschaft/konsularischen Vertretung oder bei den Russischen Visa-Zentren (Internet: www.vhs-swiss.com) in Bern oder in Genf. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen (Internet: https://visa.kdmid.ru). Das ausgefüllte Antragsformular erhält der Antragsteller mit einem Barcode im PDF-Format zurück. Es muss ausgedruckt und im Original unterzeichnet bei der Antragstellung eingereicht werden. (b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).
(d) Touristische Referenz: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters oder des russischen Hotels (vorgeschriebenes amtliches Dokument).
(e) Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.
(f) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der weltweit bzw. für Russland gültig und anerkannt ist. Der Krankenversicherungsnachweis unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erfragt werden müssen. 
(g) Rückflugticket (Fotokopie).
(h) Visumgebühr (Zahlungsart je nach Konsulat verschieden).
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Bestätigte Aufnahme des Antragstellers von einem Reiseveranstalter, der im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragen ist.
(k) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie. (l) Einkommensnachweis. (m) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums.  Hinweis zum Touristenvisum: Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein. Privatreisevisum:
(a)-(m),
(n) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.
(o) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.
(p) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie. Geschäftsvisum:
(a)-(m).
(n) Selbständig Erwerbstätige: Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.
Angestellte und Arbeiter: Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.
(o) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Transitvisum:
(a)-(c),
(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.
(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen. Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:
(a)-(m).
(n) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa). Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften. Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.
 

Bearbeitungszeit

Mindestens 9 Werktage in Bonn und mindestens 7 Werktage in Hamburg. Expressbearbeitung: 3-4 Werktage, 4 Werktage in München, 4 Werktage in Bonn. Sameday-Bearbeitung für Antragsteller aus der EU in Hamburg. Die Antragstellung kann nicht früher als drei Monate vor Abreise und sollte spätestens acht Wochen vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise).

Meldepflicht

Alle Reisenden, müssen sich innerhalb von 7 Tage durch ihr Hotel oder von einem russischen Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen, was gebührenpflichtig ist. Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein. Es empfiehlt sich, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. 

Verlängerung des Aufenthalts

Visumverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis). Tauben dürfen nicht eingeführt werden. Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet