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Stand: 11.10.2015Sicherheitshinweis vom Ausw?rtigen Amt:Allgemeine ReiseinformationenHinweise f?r Pkw-ReisendeSeit dem 1. Januar 2009 wird die Internationale Gr?ne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen F?deration anerkannt. Gesch?ftsreisende und Touristen m?ssen somit bei der Einreise in die Russische F?deration keine zus?tzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschlie?en. In der Versicherungskarte muss allerdings die L?nderbezeichnung Russland bzw. das L?nderk?rzel RUS vermerkt sein.Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollst?ndigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische F?deration wird daher bis auf weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen. Bei einem Unfall k?nnen zudem hohe Kosten f?r den R?cktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Geb?hren f?r den Fall der Entsorgung  in der Russischen F?deration entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vor?bergehend eingef?hrten Fahrzeugs mit ausl?ndischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes f?r Kraftfahrzeuge, der die ?bernahme der Zollgeb?hren eines im Ausland gestohlenen oder totalbesch?digten Fahrzeugs beinhaltet, wird daher ebenfalls empfohlen.Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenz?bergangsstellen zur Russischen F?deration mehrst?ndige Wartezeiten entstehen k?nnen.Deutsche Staatsangeh?rige, die sich vor?bergehend im Hoheitsgebiet der Russischen F?deration befinden, k?nnen mit einem ausl?ndischen internationalen oder nationalen F?hrerschein fahren. F?hrerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets m?ssen ins Russische ?bersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen F?deration als russische Staatsangeh?rige und m?ssen daher einen g?ltigen russischen F?hrerschein besitzen.Ein ausl?ndischer F?hrerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung f?r die Russische F?deration seine G?ltigkeit. Es empfiehlt sich daher, m?glichst umgehend eine Umschreibung des ausl?ndischen in einen russischen F?hrerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen Pr?fung.Reisen ?ber LandEs gibt in der Russischen F?deration eine Vielzahl von Gemeinden und Gebieten, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zust?ndigen staatlichen Organe betreten werden d?rfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen F?deration (z.B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den K?stengew?ssern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine f?r den Aufenthalt bei den zust?ndigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangeh?rige sollten sich deshalb bei Reisen vor Reisebeginn bei ihren Einladern ( z.B. Reiseb?ros) erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.ZeitumstellungIm Jahr 2014 wurde in der Russischen F?deration die Sommerzeit abgeschafft. Damit verringert sich der Zeitunterschied zwischen Deutschland und der Russischen F?deration im Sommer um eine Stunde.